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Wer ist zuständig: Mieter, Vermieter oder WEG?

Hausverwalterin und Fachkraft im Eingang eines Altbaus

Bei einem Wasserschaden stellt sich schnell die Frage, wer was tun muss. Meldung und Beauftragung verlaufen bei Mietwohnungen, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen nach einem festen Muster. Dazu gehört, was Bewohner im Notfall selbst tun und welche Angaben dem vermittelten Fachbetrieb weiterhelfen.

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Nr. 01Für Mieter: melden und Schaden begrenzen

Mieter melden einen Sanitärschaden dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung. Das gilt für tropfende Leitungen, defekte Armaturen, Warmwasserausfall und Verstopfungen im Gemeinschaftsstrang. Eine kurze, schriftliche Meldung mit Fotos schafft Klarheit. Wer keine Antwort erhält, wiederholt die Meldung schriftlich und hält fest, wann sie erfolgte. Ein Schaden, der sich ausweitet, sollte erneut gemeldet werden.

  • Im Notfall begrenzen Mieter den Schaden und informieren die Hausverwaltung, etwa durch Absperren des Wassers und Wegräumen gefährdeter Gegenstände. Das Hauptabsperrventil und das Etagenventil finden Sie wie in Hauptabsperrventil finden und schließen beschrieben.

  • Ob und von wem ein Betrieb beauftragt wird, regelt in der Regel der Vermieter oder die Verwaltung. Für die Schadensbegrenzung können Mieter einen Fachbetrieb vermittelt bekommen und die Rufnummer dieser Seite nutzen, die Beauftragung stimmen sie danach mit der Verwaltung ab. Auch Nachbarn können betroffen sein, etwa wenn Wasser durch die Decke in die Wohnung darunter läuft. Informieren Sie sie, damit der Zugang rechtzeitig vorbereitet werden kann.

Nr. 02Für Vermieter und Hausverwaltungen

  • Vermieter und Verwaltungen haben ein Interesse daran, dass Schäden früh gemeldet und dokumentiert werden. Eine klare Ansprechperson und eine einfache Meldemöglichkeit helfen, Folgeschäden zu begrenzen. Eine fortlaufende Liste von Meldungen und Maßnahmen zeigt, welche Stränge öfter betroffen sind und wo eine Prüfung ansteht.

  • Bei einem Anruf an die Vermittlung hilft es, wenn Sie Adresse, betroffene Wohnung, Zugang und Ansprechperson vor Ort nennen. Der vermittelte Fachbetrieb stimmt sich anschließend direkt mit der genannten Person ab.

  • Bei wiederkehrenden Problemen im Haus, etwa mit Abflüssen oder Steigleitungen, kann eine Begutachtung sinnvoll sein, etwa wie in Steigleitung im Mehrfamilienhaus undicht beschrieben. Zudem lohnt es sich, Absperrventile und Wartungsstellen im Haus zu kennzeichnen und die Mieter darüber zu informieren, damit im Notfall niemand suchen muss.

Wollen Sie die Sache gleich in Profi-Hände geben? Ein Telefonat reicht, den Betrieb vermitteln wir.

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Nr. 03Für Eigentümergemeinschaften

  1. Zuständigkeit und Abgrenzung stehen in der Teilungserklärung. Der Verwalter sollte bei Schäden, die mehrere Wohnungen berühren, einen gemeinsamen Termin vorbereiten, damit der Betrieb nicht mehrfach anreisen muss.

  2. Betrifft ein Schaden gemeinschaftliche Leitungen, ist die Verwaltung der erste Ansprechpartner. Sie entscheidet über die Beauftragung und die Abstimmung mit den Eigentümern. Den Zugang zu den betroffenen Wohnungen regelt sie ebenfalls.

  3. Wer als Eigentümer unsicher ist, ob ein Schaden das eigene oder das gemeinsame Eigentum betrifft, schildert dies bei der Vermittlung. Der Fachbetrieb beurteilt den Verlauf der Leitung und gibt einen Hinweis. Für Schäden an Abwasser- und Fallsträngen im Keller gilt Ähnliches: Meldung an die Verwaltung, Dokumentation, Abstimmung der Beauftragung.

Nr. 04Dokumentation und Versicherung

Nr. 05Wie die Vermittlung hilft

Die Vermittlung kennt den Ablauf bei Mehrparteienhäusern und fragt nach, wer Ansprechperson ist und wie der Zugang geregelt ist. Dadurch kann der Fachbetrieb seinen Termin vorbereiten.

Nr. 06Fragen im Überblick

Muss ich als Mieter selbst einen Installateur rufen?

In der Regel melden Sie den Schaden zuerst dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung. Im Notfall begrenzen Sie den Schaden und können die Vermittlung anrufen, die Beauftragung stimmen Sie mit der Verwaltung ab.

Was ist bei einem Wasserschaden zuerst zu tun?

Wasser absperren, gefährdete Gegenstände wegräumen, bei Nässe in Steckdosennähe den Strom von einer Elektrofachkraft abschalten lassen, Fotos machen und den Schaden melden. Danach gibt der Fachbetrieb Hinweise zur Instandsetzung.

Wer entscheidet in einer Eigentümergemeinschaft?

Zuständigkeit und Abgrenzung stehen in der Teilungserklärung; die Hausverwaltung gibt Auskunft.

Welche Unterlagen helfen bei der Meldung?

Fotos des Schadens, eine kurze Beschreibung mit Datum und Ort sowie die Angaben zum betroffenen Gerät. Später kommen Befund und Rechnung des Fachbetriebs hinzu.